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BGH, 03.11.1961 - IV ZR 122/61 |
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- BGH, 06.07.1960 - IV ZR 51/60
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Auszug aus BGH, 03.11.1961 - IV ZR 122/61
Daß für die Frage, ob schon vor 1933 Verfolgungsmaßnahmen in Erscheinung traten, vom Tatrichter die örtlichen Verhältnisse in dem erörterten Sinne zu berücksichtigen sind, hat der Bundesgerichtshof in der RzW 1960, 496 Nr. 7 abgedruckten Entscheidung ausgesprochen.
- BGH, 13.02.1963 - IV ZR 258/62
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Maßgebend dafür sind die politischen Verhältnisse, die der Übernahme der Macht durch die Nationalsozialisten vorangingen und die dadurch gekennzeichnet waren, daß die Betätigung der legitimen Staatsgewalt schon erheblich eingeschränkt, war, die Behörden weitgehend nationalsozialistisch durchsetzt waren und die rechtsstaatliche Ordnung vielfach unwirksam oder ganz außer Kraft gesetzt und deshalb die Staatsgewalt häufig nicht mehr imstande oder nicht mehr gewillt war, nationalsozialistische Ausschreitungen zu unterbinden (Urteil RzW 1960, 496 Nr. 7, sowie Urteile vom 3. November 1961 - IV ZR 122/61 -, RzW 1962, 168 Nr. 17 gekürzt wiedergegeben, und vom 21. Dezember 1962 - IV ZR 169/62). - BGH, 24.01.1964 - IV ZB 583/63
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Wie das Berufungsgericht mit Recht hervorgehoben hat, setzt nach der auf das Gesetz (§§ 66 Abs. 3, 75 BEG, 37 Abs. 3 der 3. DV-BEG) gestützten Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 29. April 1959 - IV ZR 313/58 -, RzW 1959, 401 Nr. 45, und vom 3. November 1961 - IV ZR 122/61 -, RzW 1962, 168 Nr. 17) die Entschädigungspflicht nicht ein, solange der Verfolgte trotz der Verfolgung noch eine seiner Einstufung entsprechende Lebensgrundlage behalten hat (vgl. auch van Dam/Loos, Bundesentschädigungsgesetz, § 75, Anm. 2 S. 385).